Lebensversicherung mit Einmalprämie. Lohnt sich das?
Die letzten Jahre waren aufreibend, was sich nicht nur im Weltgeschehen bemerkbar machte, sondern auch an den Finanzmärkten. Die Zinsen sind nach wie vor tief und die Aktien fahren Achterbahn. In der Situation stellt sich für viele Schweizer*innen die Frage, ob bzw. worin Gelder am besten angelegt werden sollen. Das eine Geldanlage gerade in aktuellen Zeiten sinnvoller ist als das Vermögen auf dem Bankkonto liegen zu lassen, sollte angesichts der Null- bzw. Minuszinsen und der Inflation überwiegen. Denn jeden Monat, wo keine zusätzlichen Erträge erwirtschaftet werden, ist das Geld auf dem Konto quasi wertvermindernd angelegt.
Also worin anlegen? Neben Bankprodukten und Aktienspekulation kommt auch die aktuell unterschätzte Lebensversicherung mit Einmalprämie auf den Radar des Kunden. Doch lohnt sie sich aktuell in diesem Finanz-Umfeld? Ja, wenn man ein paar Punkte schlau beachtet!
Rendite von Lebensversicherung auf Einmalprämie
Die aktuell angebotenen Einmalprämienversicherungen werden mit gemischten Anlagen angeboten, in die die Einmalprämie (abzüglich Verwaltungskosten und Kosten für Risikoleistungen) investiert wird. Dabei besteht die Anlage aus zwei Teilen: einem garantierten Teil, der im gebundenen Vermögen der Versicherungsgesellschaft konventionell angelegt und verzinst wird und einem fondsbasierten Teil, der in unterschiedlichen Fondsprodukten am Börsenmarkt gehandelt wird. Dabei kommt es auf das Produkt an, ob z.B. nur Überschüsse am Börsenmarkt angelegt werden oder auch ein Teil der Einmalprämie. Dabei wird die jährlich erwirtschaftete Rendite für den Vertrag abgesichert und gehen auch bei schlechten Finanzjahren nicht verloren.
Vorteil: Überschussgewinnung
Ganz banal gesprochen bietet eine Lebensversicherung die nicht zu verachtende Möglichkeit, Überschüsse durch ökonomische Handlung der Versicherungsgesellschaft zu erzielen. Der Kunde erhält ohne sein Zutun «Sackgeld», mit dem er innerhalb des Vertrags an den Finanzmärkten investiert. Im Privaten benötigt es hierzu schon eigenen Sparwillen oder einer finanzstarken und wohlgefallenden Person, wodurch zusätzliches Kapital herangeschafft wird, welches zusätzlich am Finanzmarkt investiert werden kann.
Investition in Fondsanlagen und Indexpartizipation
Bei der fondsbasierten Anlage gibt es unterschiedliche Anlagemöglichkeiten, die je nach Produkt angeboten werden. Entweder wird in eine klassische Fondsanlage investiert (bedeutet ausgewählte Fonds oder Fondspakete der Gesellschaft) oder es wird am Index partizipiert. Bei einer Indexpartizipation wird vornehmlich die jährlichen Überschüsse des Vertrags genommen und in spezielle Finanzmarktinstrumente (z.B. Optionen) investiert, die an einem Index (z.B. SMI) angelehnt sind. Durch den Mechanismus kann erreicht werden, dass bei positivem Verlauf nicht nur eine Wertsteigerung der Überschüsse erzielt wird, sondern des ganzen Vertragsguthabens, ohne dass dieser selbst im Index investiert wird. Verläuft das Börsenjahr negativ, verliert der Kunde nur die Überschüsse und erzielt keine Verluste
auf dem Vertragsguthaben (das Verlustrisiko hierfür liegt beim Versicherer bzw. bei der entsprechenden Bank).
Vorteil: Fondsmanagement
Gerade aktuell, wo die Aktien Achterbahn fahren und die Volatilitäten (somit die Schwankung zwischen dem tiefsten Stand und dem höchsten Stand einer Aktie) aktuell steigen, ist eine gute Beobachtung der Fondsprodukte wichtig, um auf das richtige Pferd zu setzen. Bei den Versicherungen übernimmt dies das Fondsmanagement der Gesellschaft oder Partnerfirmen, sodass der Versicherungsnehmer sich um die Anlage keine Gedanken machen muss. Im Privaten handelt er zumeist alleine und muss eigenständig den Markt beobachten.
Beimischung in Vermögensportfolio
Kunden mit grösseren Vermögen (aus Einkommen, Erbschaft, Pensionierung, etc.) sollten das Vermögen breit abgestützt investieren. Bei der Diversifikation des Vermögens wird oft nur an Immobilien, Aktien und Obligationen gedacht. Das Instrument der Einmaleinlage bietet jedoch eine gute Möglichkeit das Vermögensportfolio noch weiter zu diversifizieren.
Belehnung Einmaleinlage
Bei unvorhergesehenen finanziellen Engpässen und schnell benötigtem Kapital, bleibt vielen Kunden nichts anderes übrig, als Wertschriften zu veräussern - auch bei gerade schlechtem Wertverlauf. Betrachtet man sich das letzte Anlagejahr an den Börsen, kommt dem eine besondere Beachtung zu Gute, da in solchen Situationen ungewollte Einbussen zusätzlich in Kauf genommen werden müssen. Hier bietet die Lebensversicherung die nützliche Alternative der Belehnung. Der Kunde kann ein Policendarlehen auf seine Versicherung direkt beim Versicherer beantragen und erhält binnen kurzer Zeit das hilfreiche Kapital. Eine ungewollte
Anlagen-Veräusserung kann so in vielen Fällen schon umgangen werden. Übrigens: Auch Banken nehmen das Instrument gerne an, um Darlehen zu gewähren
Besteuerung von Einmalprämienversicherungen
Bei Kapitalleistungen kann der Kunde mit einer Einmalprämie zusätzlich profitieren. Fondsbasierte 3b- Lebensversicherungen mit Einmalprämie, sind unter folgenden Voraussetzungen einkommenssteuerbefreit:
* Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 10 Jahre
* Die Erlebensfallleistung wird nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt
* Der Vertragsabschluss erfolgte vor dem 66. Lebensjahr
* Der Versicherungsnehmer ist auch die versicherte Person
Ist eine Voraussetzung nicht erfüllt, wird nur der Ertrag zu 100% zum übrigen Einkommen versteuert. Während der Laufzeit und bei Auszahlungen ist die Versicherung zudem einkommenssteuerbefreit. Nur der Rückkaufswert wird für die Vermögenssteuer hinzugerechnet. Investiert man als Privatanleger am Aktienmarkt, so werden zwar Kursgewinne nicht besteuert, jedoch wird auf erwirtschaftete Erträge (egal ob ausgeschüttete Dividenden oder Zinsen während der Anlagezeit) Kapitalertragssteuer fällig. Erfüllt der Privatanleger zusätzlich die Vorgaben als institutioneller Anleger, werden auch Kursgewinne steuerpflichtig. Hier kommt es sehr auf das Fondsinstrument und die Einstufung des Privatanlegers beim Finanzamt an.
Stempelsteuer
Bei Lebensversicherungen ist nachteilig, dass man mit dem Vertragsabschluss die Stempelsteuer von 2.5% zu zahlen hat, die man natürlich mit der Anlage erst einmal gegengewirtschaftet haben muss. Je nach Versicherungsprodukt bieten jedoch Versicherer Aktionen an, bei denen sie die Stempelsteuer für den Kunden übernehmen (insbesondere bei Tranchen-Produkten).
Sicherheiten und Privilegien der Lebensversicherungen
Vorteil: Garantierte Versicherungsleistungen
Ein klarer Vorteil gegenüber anderen Finanzprodukten besteht in den garantierten Erlebensfall- und Todesfallleistungen von Versicherungen. Der Kunde weiss somit schon zu Beginn des Vertragsabschlusses, was er (oder Hinterbliebene) im Fall X im Minimum erhält, ohne dabei in einer Glaskugel wahrsagen zu müssen.
Vorteil: Erbprivileg
Verstirbt der Versicherte erhalten die hinterbliebenen Begünstigten die Todesfallleistung direkt aus der Versicherung - egal, ob z.B. eine Erbschaft wegen Überschuldungen abgelehnt wurde. Leistungen aus Lebensversicherungen werden nämlich nicht der Erbmasse zugeschrieben. Dies ist ein klarer Vorteil anderer Finanzprodukte gegenüber, da deren Guthaben in die Erbmasse mit einfliesst.
Vorteil: Konkursprivileg
Ähnlich dem Erbprivileg verhält es sich im Konkursfall des Versicherungsnehmers. Denn auch hier wird das Kapital der Lebensversicherung nicht der Konkursmasse hinzugezählt, wenn als Begünstigte Ehepartnerin/ eingetragene Partnerin oder Kinder begünstigt werden. Dadurch verbleibt das Vermögen bei der sonst konkursiten Familie. Bei anderen Finanzprodukten ist das angelegte Vermögen durch die Zuteilung zur Konkursmasse verloren.
Es kann sich daher sehr wohl lohnen, in eine Lebensversicherung mit Einmalprämie zu investieren.